Ganzwaschung
  • Waschen, Duschen, Baden
  • Mund-Zahn-Lippenpflege
  • Haut- und Haarpflege (kämmen, ggf. waschen)
  • Nagelpflege und Rasieren
  • An-, Auskleiden
  • An-, Ablegen von Körperersatzteilen
Teilwaschung
  • Teilwaschung (z.B. Intimbereich)
  • Mund-Zahn-Lippenpflege
  • Haut- und Haarpflege (kämmen, ggf. waschen)
  • Nagelpflege und Rasieren
  • An-, Auskleiden
  • An-, Ablegen von Körperersatzteilen
Ausscheidung
  • Utensillien bereitstellen und anreichen
  • zur Toilette führen
  • Unterstützung und allgemeine Hilfestellung
  • Überwachung der Auscheidung
  • Inkontinenzversorgung; Katheterpflege
  • Wechsel und Leerung von Urin- und Stomabeuteln
  • Nachbereiten der Pflege, ggf. Intimpflege
Selbstständige Nahrungsaufnahme
  • Mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung
  • Lagern und Vorbereiten des Pflegebedürftigen
  • ausreichende Flüssigkeitszufuhr
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung
  • Lagern und Vorbereiten des Pflegebedürftigen
  • Darreichung der Nahrung
  • Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme
Sondenernährung bei implantierter Magensonde (PEG)
  • Vorbereiten und Richten der Sondennahrung
  • Sachgerechtes Verabreichen der Sondennahrung
  • Nachbereitung
Lagern/Betten
  • Richten und ggf. Wechseln der Bettwäsche
  • körper- und situationsgerechtes Lagern
Mobilisation
  • Aufrichten des Pflegebedürftigen im Bett
  • An-, Auskleiden
  • An-, Ablegen von Körperersatzstücken
  • Aufstehen / zu Bett gehen
  • Sitz-, Geh-, Stehübungen
  • bei Bettlägerigen passives, assistiertes oder aktives, funktionsgerechtes Bewegen
  • Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Behördengänge und Arztbesuche
  • Begleiten des Pflegebedürftigen, wenn persönliches Erscheinen bei Behörden oder Ärzten unumgänglich ist
Beheizen des Wohnbereichs
  • Be-, Entsorgen von Holzmaterial im Wohnungsumfeld
  • Inbetriebnahme des Heizofens (nicht Fernwärme, Gas- oder Zentralheizung)
Einkaufen
  • Zusammenstellung es Einkaufszettels
  • Einkaufen und notwendige Besorgungen (auch Arzneimittel, Bank- & Behördengänge)
  • Sachgerechtes Einlagern der Lebensmittel
  • Ggf. Wäsche zur Reinigung bringen und abholen
Zubereiten von warmen Speisen
  • Vorbereitung der Lebensmittel
  • Zubereiten von warmen Speisen
  • Entsorgen des verbrauchten Materials
  • Säubern des Arbeitsbereichs
Reinigen der Wohnung
  • Reinigen des allgemein üblichen Lebensbereiches (z.B. Wohnraum, Bad, Toilette, Küche)
  • Trennen und Entsorgen des Abfalls
  • keine Grundreinigung
Waschen & Pflegen der Wäsche und Kleidung
  • Waschen & Trocknen
  • Ausbessern und Bügeln
  • Sortieren und Einräumen
  • Schuhpflege
Hausbesuchspauschale
  • Anfahrt
  • Dokumentation
erhöhte Hausbesuchspauschale
  • Anfahrt
  • Dokumentation
Erstgespräch
  • Feststellung von Pflegeproblemen und Ressourcen
  • Planung der Pflegeeinsätze
  • Gespräch mit Angehörigen, evtl. Arzt
  • Information über weitere Hilfen
Folgegespräch
  • Erfassung von Veränderungen
  • Feststellung von neuen Pflegeproblemen
Beratungsbesuch
  • Beratung und Unterstützung
  • Pflegeeinsatz mit Beratung (Pflegegrad 1-3)
  • Pflegeeinsatz mit Beratung (Pflegegrad 4-5)
Kleine pflegerische Hilfestellung I
  • Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes oder anderen Sitz- und Liegegewohnheiten
  • Reinigen von Gesicht und Händen
  • Richten des Bettes
Kleine pflegerische Hilfestellung II
  • An-, Auskleiden
  • An-, Ablegen von Körperersatzstücken
  • Reinigen von Gesicht und Händen
  • Richten des Bettes
Kleine pflegerische Hilfestellung IV
  • Wechseln der Bettwäsche
  • Richten des Bettes
Häusliche Betreuung
  • Unterstützung und Beaufischtigung
  • Minutengenaue Abrechung
Hilfe bei selbstverantwortlicher Haushaltsführung
  • Unterstützung bei der Organisation des Haushalts
1. Häusliche Krankenpflege, wenn sie zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist (Behandlungspflege gemäß § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V) einschließlich Fahrzeiten und Fahrkosten je Einsatz

Sind die im Rahmen eines Einsatzes zu erbringenden Leistungen unterschiedlichen Leistungsgruppen zugeordnet, ist nur die jeweils höherwertige Leistungsgruppe abrechnungsfähig. Werden mehrere Leistungen aus einer Leistungsgruppe anlässlich eines Einsatzes erbracht, ist die jeweilige Leistungsgruppe einmal abrechnungsfähig.

Die verordnungsfähigen Leistungen der Behandlungspflege ergeben sich aus den Leistungsnummern der Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V. Die dort getroffenen Aussagen zur Dauer der Verordnung und zur Häufigkeit der Verrichtungen sind grundsätzlich zu beachten.

1. Leistungsgruppe 1:

Behandlungspflegen einfacher Art mit geringem Aufwand

  • Blutdruckmessung (10)
  • Blutzuckermessung (11)
  • Inhalation (17)
  • Injektionen, s.c. (18)
  • Richten von Injektionen (19) (auch Insulingabe)
  • Auflegen von Kälteträgern (21)
  • Richten von ärztlich verordneten Medikamenten (26) (ohne Wochendispenser)
  • Medikamentengabe (26)
  • Augentropfen (26)
  • Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/-strumpfhosen (31) (ab Kompressionsklasse II)
  • Abnehmen eines Kompressionsverbandes (31)
  • Abnehmen einer s.c.-Infusion (16a)
1. Leistungsgruppe 2:

Behandlungspflegen einfacher Art mit höherem Aufwand

  • Versorgung bis zu zwei Dekubiti mit Grad 2 (12)
  • Klistiere, Klysma (14)
  • Flüssigkeitsbilanzierung (15)
  • SPK Versorgung (22)
  • Medizinische Einreibungen (26)
  • Dermatologische Bäder (26)
  • Versorgung bei PEG (27)
  • Anziehen von Kompressionsstrümpfen/-strumpfhosen (31) (ab Kompressionsklasse II)
1. Leistungsgruppe 3:

Behandlungspflegen mit höherem Zeitaufwand/qualifizierter Art

  • Stoma-Versorgung (11) (z. B. Urostoma, Anus-Praeterversorgung, nur bei krankhaften Veränderungen)
  • Absaugen der oberen Luftwege, Bronchialtoilette (6)
  • Blasenspülung (9)
  • Versorgung von mehr als zwei Dekubiti mit Grad 2 *) (12)
  • Versorgung und Überprüfen von Drainagen (13)
  • Injektionen i.m. (18)
  • Instillation (20)
  • Katheterisierung, intermittierende Einmalkatheterisierung (23) (Einlegen, Entfernen oder Wechseln eines Katheters zur Harnableitung)
  • Richten von ärztlich verordneten Medikamenten im Wochendispenser (26)
  • Wechsel und Pflege der Trachealkanüle (29)
  • Anlegen oder Wechseln von Wundverbänden (31) (Wundschnellverbände, z. B. Heftpflaster, Schutzverbände fallen nicht hierunter)
  • Anlegen eines Kompressionsverbandes (31)
  • Anlegen von stützenden oder stabilisierenden Verbänden (31)
  • Legen und Anhängen einer s.c. Infusion (16a)
  • Wechseln einer s.c. Infusion (16a)

*) Fehlen auf der ärztlichen Verordnung die Angaben zum Stadium des Dekubitus ist die Leistung nur nach Leistungsgruppe 2 abrechenbar.

1. Leistungsgruppe 4:

Behandlungspflegen besonders zeitaufwendiger Art und/oder besondere Sachkunde erforderlich

  • Bedienung und Überwachung eines Beatmungsgerätes (8)
  • (Bedienung, Überwachung, Überprüfung, Reinigung und Wechsel des Systems)
  • Versorgung eines Dekubitus Grad 3 *) (12)
  • Versorgung mehrerer Dekubiti Grad 3 *) (12)
  • Versorgung eines Dekubitus Grad 4 *) (12)
  • Versorgung mehrerer Dekubiti Grad 4 *) (12)
  • Einlauf (Hebe- u. Senkeinlauf) (14)
  • Digitales Enddarm-Ausräumen (14)
  • Anhängen, Wechsel oder Abhängen einer i.v. Infusion (16) z.B. parenterale Ernährung oder Substitutionstherapie über Port
  • Legen und Wechseln einer Magensonde (25)
  • Pflege des zentralen Venenkatheters und Portsystemen (30)

*) Fehlen auf der ärztlichen Verordnung die Angaben zum Stadium des Dekubitus, ist die Leistung nur nach Leistungsgruppe 2 abrechenbar.

1. Anleitung zur Behandlungspflege:

Preis der jeweiligen Leistungsgruppe inkl. 50 % Zuschlag

  • Leistungsgruppe 1
  • Leistungsgruppe 2
  • Leistungsgruppe 3
  • Leistungsgruppe 4

 

Bei Anleitungserfolg (im Anschluss an die Anleitung wird die angeleitete Leistung für mindestens 30 Tage nicht mehr verordnet) kann das 3fache des Preises der jeweiligen Leistungsgruppe einmalig abgerechnet werden.

  • Leistungsgruppe 1
  • Leistungsgruppe 2
  • Leistungsgruppe 3
  • Leistungsgruppe 4

 

2. Durchführen der Sanierung von MRSA-Trägern mit gesicherter Diagnose einschließlich Wegezeiten und Fahrkosten je Einsatz

Sofern neben Leistungen zur Durchführung der Sanierung von MRSA- Trägern mit gesicherten Diagnosen [Ziff. 5] zeitgleich Leistungen nach Ziff. 3 oder Ziff. 4 erbracht, sind diese nach den Ziffern 3 und 4 zusätzlich abrechenbar.

Durchführung Sanierung/Eradikation nach ärztlichem Sanierungsplan gemäß Verordnung.

1a)
  • Applikation einer antibakteriellen Nasensalbe oder eines antiseptischen Gels und / oder Mund- und Rachenspülung mit einer antiseptischen Lösung
1b)
  • Applikation einer antibakteriellen Nasensalbe oder eines antiseptischen Gels und / oder Mund- und Rachenspülung mit einer antiseptischen Lösung und- Dekontamination von Haut und Haaren mit antiseptischen Substanzen oder
  • Textilien, die mit Haut oder Schleimhaut Kontakt haben, täglich wechseln und Gegenstände, die mit Haut oder Schleimhaut Kontakt haben, täglich desinfizieren
1c)
  • Applikation einer antibakteriellen Nasensalbe oder eines antiseptischen Gels und / oder Mund- und Rachenspülung mit einer antiseptischen Lösung und
  • Dekontamination von Haut und Haaren mit antiseptischen Substanzen und
  • Textilien, die mit Haut oder Schleimhaut Kontakt haben, täglich wechseln und Gegenstände, die mit Haut oder Schleimhaut Kontakt haben, täglich desinfizieren
Betreuung
  • individuelle Betreuung nach Wunsch
  • individuelle Förderung bei Demenz/ eingeschränkter Alltagskompetenz gem. §45 SGBXI
  • Betreuungskraft
  • Pflegefachkraft
Beratung
  • Umfassende Beratung bei Vorbereitung eines MDK Besuchs, evtl. Anwesenheit bei Besuch
  • Beratung, Begutachtung, Stellungnahme und Wiederspruchsbegründung bei MDK Begutachtung
Medikamentenbeschaffung
  • Besorgung der Rezepte & Medikamente
  • Anforderung beim Arzt
  • Weiterleitung zur Apotheke
  • Entgegennahme von der Apotheke
  • Weiterleitung an den Kunden
Sicherheit
  • Täglicher Sicherheitsbesuch
Individuell
  • Individuelle vereinbarte Leistungen nach Kundenwunsch
Rund um die Wohnung
  • im Rahmen unserer Einsätze nach SGB V & XI
  • Lüften oder Rollläden öffnen/schließen
  • Briefkasten leeren
  • Haustiere füttern
  • Blumen gießen
  • Müll zur Tonne mitnehmen
  • Mülltonne an die Straße stellen
Medikamente
  • Besorgung der Rezepte & Medikamente
  • Anforderung beim Arzt
  • Weiterleitung zur Apotheke
  • Entgegennahme von der Apotheke
  • Weiterleitung an den Kunden
  • finanzielle Abwicklung des Rezepts
Sonderservice – Begleitung
  • Begleitung zum Arzt, Einkauf, Kirchgang, kulturellen Veranstaltungen, Restaurantbesuchen, etc. (nach den ersten 45 Minuten, je angefangene 15 Minuten)
Sonderservice – Krankenhausaufnahme
  • Organisation des Krankentransports
  • Richten und Packen des Koffers
  • Warten auf den Krankentransport
Sonderservice – Krankenhausaufenthalt
  • Wäscheversorgung und Erledigungen, während des Krankenhausaufenthaltes
Sonderservice – Abwesenheitbetreuung
  • Betreuung der Wohnung bei Abwesenheit
  • Lüften
  • Blumenpflege
  • Briefkasten leeren
  • etc.
Wir bieten zwei Wege der Notrufversorgung an
  1. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften stehen wir unseren Patienten, die im Rahmen der Pflegeversicherung Leistungen in Anspruch nehmen, 24 Stunden für pflegerische Notfälle zur Verfügung. Diese Einsätze werden im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung abgerechnet.
  2. Kooperieren wir mit der Vitakt Hausnotruf GmbH. Die Vitakt Hausnotruf GmbH stellt ein Hausnotrufgerät zur Verfügung, welches über uns bestellt und eingerichtet werden kann. Darüber hinaus können wir, so dies gewünscht wird, in die Notrufverfolgung eingetragen werden. Auch dies bedarf eines gesonderten Vertrags.
Pflegeberatung

In allen Fragen der Pflege stehen wir Ihnen und Ihren Angehörigen gerne zur Verfügung, unabhängig davon ob Sie einen Versorgungsvertrag mit uns haben oder nicht. Bei vorliegendem Versorgungsvertrag, werden Sie regelmäßig im Rahmen von Pflegevisiten, Folgegesprächen und gesonderten Qualitätssicherungsbesuchen beraten. In besonderen Fällen vermitteln wir auch gerne an einen Pflegesachverständigen.

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